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772.500 CH-BS

§ 60 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Einschränkung der Lieferung von Gas

Lieferbedingungen und Benützungsverhältnisse
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§ 60 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Einschränkung der Lieferung von Gas

1. IWB kann die Lieferung von Gas in folgenden Fällen einschränken oder vorübergehend einstellen

a) Ausführung von Unterhalts- und Erweiterungsarbeiten;

b) Betriebsstörungen;

c) Mangel an Gas;

d) höhere Gewalt;

e) andere aussergewöhnliche Ereignisse.

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