772.500
CH-BS
§ 60 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Einschränkung der Lieferung von Gas
Lieferbedingungen und Benützungsverhältnisse
§ 60 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Einschränkung der Lieferung von Gas
1. IWB kann die Lieferung von Gas in folgenden Fällen einschränken oder vorübergehend einstellen
a) Ausführung von Unterhalts- und Erweiterungsarbeiten;
b) Betriebsstörungen;
c) Mangel an Gas;
d) höhere Gewalt;
e) andere aussergewöhnliche Ereignisse.