772.500
CH-BS
§ 6 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Inanspruchnahme von Privatareal
Allgemeine Bestimmungen
§ 6 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Inanspruchnahme von Privatareal
1. Muss für Anlagen der Gasversorgung Privatareal in Anspruch genommen werden, so können die dazu erforderlichen Rechte durch Vertrag oder Enteignung (§ 32 IWB-Gesetz) erworben werden. Soweit die Anlagen der Gasversorgung dem belasteten Grundstück dienen, sind diese entschädigungslos zu dulden.
2. Allfällige Durchleitungsrechte für Anschlussleitungen sind von der Kundin oder dem Kunden zu beschaffen.