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§ 47 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Kosten

Messeinrichtungen
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§ 47 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Kosten

1. Die Kosten für die Messeinrichtung und deren Montage, Unterhalt, Kontrolle und Demontage gehen zu Lasten von IWB und werden über die Gebühren und Tarife finanziert.

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