772.500
CH-BS
§ 47 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Kosten
Messeinrichtungen
§ 47 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Kosten
1. Die Kosten für die Messeinrichtung und deren Montage, Unterhalt, Kontrolle und Demontage gehen zu Lasten von IWB und werden über die Gebühren und Tarife finanziert.