772.500
CH-BS
§ 43 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Umschreibung
Messeinrichtungen
§ 43 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Umschreibung
1. IWB stellt jeder Kundin und jedem Kunden eine Messeinrichtung zur Verfügung. Die Messeinrichtung besteht aus einem Durchflusszähler und allfälligen Zusatzeinrichtungen (wie beispielsweise einem Fernauslesemodul). Die Messeinrichtungen sowie allfällige Zusatzeinrichtungen stehen im Eigentum von IWB.