Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.500 CH-BS

§ 42 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Anpassungen der Gasqualität

Hausinstallationen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 42 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Anpassungen der Gasqualität

1. Die Kosten für Anpassungen der Gasverbrauchseinrichtungen an die jeweiligen Gaseigenschaften gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden.

← § 41 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas Gegenstand § 43 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →