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§ 41 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Periodische Sicherheitskontrolle

Hausinstallationen
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§ 41 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Periodische Sicherheitskontrolle

1. Die Hausinstallationen und Gasverbrauchseinrichtungen sind periodisch, mindestens jedoch alle 14 Jahre hinsichtlich der Betriebssicherheit zu kontrollieren.

2. Die Verantwortung für die Durchführung der periodischen Sicherheitskontrolle liegt bei der Kundin oder dem Kunden. Sie oder er lässt die Hausinstallation und die Gasverbrauchseinrichtung durch IWB selbst oder durch zertifizierte Fachpersonen regelmässig kontrollieren.

3. Die Kundin oder der Kunde hat die periodischen Sicherheitskontrollen der Hausinstallationen und Gasverbrauchseinrichtungen in Auftrag zu geben und ausführen zu lassen sowie die damit verbundenen Kosten zu tragen.

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