Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.500 CH-BS

§ 27 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Rechnungsstellung

Anschlussleitungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 27 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Rechnungsstellung

1. Die Kosten werden mit Abschluss der Arbeiten der Kundin oder dem Kunden in Rechnung gestellt. IWB kann vorgängig Akontozahlungen verlangen.

← § 26 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas Gegenstand § 28 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →