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§ 22 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Netzanschlüsse

Anschlussleitungen
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§ 22 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Netzanschlüsse

1. Neue Netzanschlüsse sind mittels eines Formulars bei IWB zu beantragen (Anschlussgesuch). Gewisse Anschlussvarianten, z.B. für einen Leistungsbedarf grösser 500 kW oder für einen Hochdruckanschluss, bedürfen vorab einer netztechnischen Vorabklärung. Das Anschlussgesuch, die netztechnische Vorabklärung und eine allfällige Koordinationssitzung sind für die Kundinnen und Kunden kostenlos.

Weitere von einer Kundin oder einem Kunden gewünschte Beratungsdienstleistungen (wie beispielsweise die Überprüfung eines Erschliessungskonzepts oder zusätzliche Koordinationssitzungen) werden der Kundin bzw. dem Kunden von IWB in Rechnung gestellt.

2. Die Modalitäten und Kosten des Netzanschlusses werden in einem Netzanschlussvertrag festgelegt, welcher mit gegenseitiger Unterzeichnung zustande kommt. Begehrt die Kundin oder der Kunde nach gegenseitiger Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages Änderungen des Netzanschlusses, wird der Kundin bzw. dem Kunden der durch die erneute Prüfung und Planung entstehende Aufwand in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für bereits entstandene Kosten (Materialkosten o.ä.).

3. IWB ist berechtigt, neue, voraussichtlich unwirtschaftliche Netzanschlüsse abzulehnen. Ebenso ist sie berechtigt, neue Netzanschlüsse abzulehnen, welche der Planung der Stilllegung des Gasnetzes entgegenstehen. Im Falle von neuen unwirtschaftlichen Netzanschlüssen hat die Kundin oder der Kunde die sich daraus ergebenden Kosten zusätzlich zur Anschlussgebühr selbst zu tragen.

4. IWB bestimmt die Leitungsführung und den Ort der Hauseinführung (Übergabepunkt) und berücksichtigt die Wünsche der Kundin oder des Kunden, soweit dies möglich und zweckmässig ist.

5. IWB erstellt für ein Grundstück nur eine Anschlussleitung. IWB kann aus wirtschaftlichen Gründen, z.B. bei angrenzenden Baurechtsparzellen innerhalb derselben Liegenschaftsparzelle, eine gemeinsame Anschlussleitung erstellen.

6. IWB kann mehrere Grundstücke an eine gemeinsame Anschlussleitung anschliessen und ist berechtigt, von einer in einem privaten Grundstück liegenden Anschlussleitung auch Gebäude auf Fremdgrundstücken anzuschliessen.

7. Auf Wunsch der Kundin oder des Kunden können zusätzliche Netzanschlüsse erstellt werden. Die Kundin oder der Kunde hat hierfür die Kosten zu tragen.

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