Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.500 CH-BS

§ 19 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Kosten

Kundenseitige Druckregelanlage
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Kosten

1. Die Kosten für die Erstellung einer kundenseitigen Druckregelanlage sowie des benötigten Raumes bzw. Schrankes gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden.

2. IWB kann aufgrund der verbindlichen Projektunterlagen pauschale Kostenbeiträge festsetzen (Festpreise).

3. Die Kosten werden der Kundin oder dem Kunden nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. IWB kann vorgängig Akontozahlungen verlangen.

4. Die Kosten für Erweiterungen oder Änderungen gehen zu Lasten von IWB, sofern diese nicht von der Kundin oder dem Kunden veranlasst wurden.

5. Die Kosten für Betrieb und Unterhalt gehen zu Lasten von IWB und werden über die Gebühren und Tarife finanziert.

← § 18 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas Gegenstand § 20 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →