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§ 18 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Arbeiten an Druckregelanlagen

Kundenseitige Druckregelanlage
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§ 18 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Arbeiten an Druckregelanlagen

1. Sämtliche Arbeiten an der kundenseitigen Druckregelanlage dürfen ausschliesslich von IWB oder deren Beauftragten ausgeführt werden.

2. IWB ist für Projektierung, Bau, Betrieb, Unterhalt, Instandhaltung und Demontage der kundenseitigen Druckregelanlage zuständig.

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