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§ 16 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Umschreibung

Kundenseitige Druckregelanlage
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§ 16 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Umschreibung

1. Als kundenseitige Druckregelanlage werden jene Einrichtungen bezeichnet, die den Gasdruck auf den Wert reduzieren, den der nachfolgende Netzteil bzw. die nachfolgenden Gasverbrauchseinrichtungen benötigen.

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