772.500
CH-BS
§ 15 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Unterhalt
Versorgungsnetz
§ 15 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Unterhalt
1. Das Versorgungsnetz wird, vorbehältlich abweichender vertraglicher Regelungen, durch IWB unterhalten.