772.500
CH-BS
§ 13 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Beachtung von Sperrfristen
Versorgungsnetz
§ 13 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Beachtung von Sperrfristen
1. Bei neuen Netzanschlüssen oder Arbeiten an Anschlussleitungen, die Änderungen des Versorgungsnetzes in Strassen und Trottoirs bedingen, hat IWB allfällige gesetzlich vorgeschriebene Aufgrabungssperren zu beachten.