772.500
CH-BS
§ 12 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Änderung des Versorgungsnetzes
Versorgungsnetz
§ 12 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Änderung des Versorgungsnetzes
1. IWB kann unter Berücksichtigung der übergeordneten gesetzlichen Grundlagen das Versorgungsnetz erweitern oder ändern.
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