772.500
CH-BS
§ 11 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas - Arbeiten am Versorgungsnetz
Versorgungsnetz
§ 11 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Abgabe von Gas · Arbeiten am Versorgungsnetz
1. Arbeiten am Versorgungsnetz werden ausschliesslich durch IWB oder deren Beauftragte ausgeführt.