Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.430 CH-BS

§ 6 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie - Wahltarif IWB Sonnenbox Crowd

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie · Wahltarif IWB Sonnenbox Crowd

1. Der Tarif «IWB Sonnenbox Crowd» ist ein Tarif mit Vorauszahlung der Kundin oder des Kunden für eine bestimmte Energiemenge (kWh) aus schweizerischer Solarstromproduktion.

2. Die Tarifwahl erfolgt durch den Erwerb eines oder mehrerer virtueller Quadratmeter an einer bestimmten Photovoltaikanlage von IWB.

3. Bei einer Neuanlage (Anlage, die von IWB noch nicht in Betrieb genommen wurde) beträgt der Preis für einen virtuellen Quadratmeter Fr. 297.12 und entspricht einer Vorauszahlung für eine Energiemenge von 100 kWh pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren, beginnend ab dem nächsten Monatsersten nach Inbetriebnahme der Anlage.

4. Bei einer Bestandsanlage (Anlage, die von IWB bereits in Betrieb genommen wurde) beträgt der Preis für einen virtuellen Quadratmeter Fr. 297.12 abzüglich Fr. 1.24 für jeden abgelaufenen Monat seit Inbetriebnahme der Anlage und entspricht einer Vorauszahlung für eine Energiemenge von 100 kWh pro Jahr bis zum Ablauf von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage, beginnend ab dem nächsten Monatsersten nach dem Erwerb.

5. Der Tarif «IWB Sonnenbox Crowd» gilt für die der Vorauszahlung entsprechenden Verbrauchsmenge in einem Abrechnungszeitraum. Für Verbrauchsmengen, die über die vorausbezahlte Menge hinausgehen, gilt der gemäss § 3 anwendbare Tarif. Für vorausbezahlte und in einem Abrechnungszeitraum nicht bezogene Mengen erhält die Kundin oder der Kunde eine Gutschrift zum Tarif «IWB Sonnenbox Crowd».

6. Der Tarif «IWB Sonnenbox Crowd» gilt bis zum Ende der Vorauszahlung. Bei einer Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses vor dem Ende der Vorauszahlung oder bei einem vorzeitigen Tarifwechsel durch die Kundin oder den Kunden gilt Abs. 5 entsprechend und erhält die Kundin bzw. der Kunde für die nicht bezogene Menge eine Gutschrift zum Tarif «IWB Sonnenbox Crowd». Ein Tarifwechsel kann jeweils zum 1. Januar eines Jahres erfolgen.

← § 5 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie Geltungsbereich § 7 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →