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§ 5 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie - Tarifpauschalen

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§ 5 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie · Tarifpauschalen

1. Bei Kundinnen und Kunden ohne Messung gemäss § 40 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität werden Tarifpauschalen in Rechnung gestellt.

2. Die Tarifpauschale für Kundinnen und Kunden mit temporärem Netzanschluss (Messen, Märkte, öffentliche Beleuchtung und sonstige Veranstaltungen sowie Baustromanschlüsse) ohne Messung richtet sich nach der maximalen Anschlussleistung (in kVA), der Anschlussdauer (Anzahl Tage vom Zeitpunkt der Installation bis zur Demontage des temporären Netzanschlusses), den effektiven Betriebsstunden und dem Tarif IWB Strom small (Einfachtarif). Diese berechnet sich wie folgt

Tarifpauschale für temporäre Anschlüsse (in Fr.) =

Maximale Anschlussleistung x Anschlussdauer x Betriebsstunden x 0.5 x IWB Strom small, Einfachtarif

3. Für Kundinnen und Kunden mit dauerhaftem Netzanschluss ohne Messung wird von IWB eine angemessene Tarifpauschale festgesetzt.

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