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CH-BS
§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie - Grundsätze der Tarifgestaltung
§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie · Grundsätze der Tarifgestaltung
1. Der Gebührentarif basiert auf den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) vom 23. März 2007 und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vom 14. März 2008.
2. Der Gebührentarif unterscheidet zwischen verschiedenen Kundensegmenten. Für jedes Segment gelten einheitliche Tarife. Vorgesehen sind Einfachtarife und nach Zeiten differenzierte Doppeltarife, bestehend aus einem Normaltarif und einem Spartarif. Normaltarife gelten von Montag bis Freitag zwischen 06.00 und 20.00 Uhr, Spartarife ausserhalb dieser Zeiten.