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772.420 LEG CH-BS

§ 9 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität - Anschlussersatzgebühr im koordinierten Netzersatz

Anschlussersatzgebühr
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§ 9 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität · Anschlussersatzgebühr im koordinierten Netzersatz

1. Auf der Netzebene 7 setzt sich die Anschlussersatzgebühr im koordinierten Netzersatz aus einem Grundbetrag und einem Pauschalbetrag pro Meter Anschlussleitung (Meterpauschale) zusammen. Massgebend für die Höhe des Grundbetrages und der Meterpauschale sind die maximale Sicherungsgrösse des Anschlussüberstromunterbrechers bzw. die maximal übertragbare Leistung. Die Meterpauschale wird jeweils für jeden Meter Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zum Übergabepunkt erhoben.

2. Die Anschlussersatzgebühren im koordinierten Netzersatz betragen auf Netzebene 7

Maximale Sicherungsgrösse des Anschlussüberstromunterbrechers | Maximal übertragbare Leistung | Grundbetrag | Meterpauschale (pro Meter Anschlussleitung)

bis 100 A | bis 69 kVA | Fr. 4’800 | Fr. 120

125 A / 160 A | 87 kVA / 111 kVA | Fr. 6’000 | Fr. 160

200 A / 250 A | 139 kVA / 173 kVA | Fr. 7’200 | Fr. 200

315 A | 218 kVA | Fr. 8’400 | Fr. 240

400 A | 277 kVA | Fr. 9’600 | Fr. 320

500 A | 346 kVA | Fr. 10’800 | Fr. 400

630 A | 436 kVA | Fr. 12’000 | Fr. 480

800 A | 554 kVA | Fr. 14’400 | Fr. 640

1’000 A | 630 kVA | Fr. 18’400 | Fr. 720

1’250 A | 800 kVA | Fr. 20’800 | Fr. 960

1’600 A | 1’000 kVA | Fr. 25’600 | Fr. 1’280

3. Auf der Netzebene 5 setzt sich die Anschlussersatzgebühr aus einem Grundbetrag und einem Pauschalbetrag pro Meter Anschlussleitung (Meterpauschale) zusammen. Massgebend für die Höhe des Grundbetrages und der Meterpauschale ist der Leitungsquerschnitt. Die Meterpauschale wird jeweils für jeden Meter Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zum Übergabepunkt erhoben.

4. Die Anschlussersatzgebühren im koordinierten Netzersatz betragen auf Netzebene 5

Leitungsquerschnitt der Anschlussleitung | Grundbetrag | Meterpauschale (pro Meter Anschlussleitung)

95 mm² | Fr. 8’800 | Fr. 200

150 mm² | Fr. 10’000 | Fr. 240

240 mm² | Fr. 11’200 | Fr. 320

5. Die Anschlussersatzgebühr im koordinierten Netzersatz richtet sich auf Netzebene 3 nach den effektiven Kosten des Netzanschlusses und wird in Form eines Pauschalbetrages in Rechnung gestellt.

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