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§ 7 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität - Baustromanschlüsse

Anschlussgebühren - Temporäre Netzanschlüsse
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§ 7 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität · Baustromanschlüsse

1. Für Baustromanschlüsse erhebt IWB eine Anschluss- und Bereitstellungsgebühr.

2. Die Anschlussgebühr umfasst die Erstellung und Demontage des Baustromanschlusses und richtet sich nach der Anschlussgrösse gemäss § 22 Abs. 4 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität vom 14. Dezember 2023. Sie deckt die Erstellung und Demontage von Netzanschlüssen mit einer Anschlussleitung von bis zu 10 Metern Länge, ohne Tiefbauarbeiten. Ausserordentlicher Aufwand für Anschlüsse mit Tiefbauarbeiten oder einer Anschlussleitung von mehr als 10 Metern Länge wird den Kundinnen und Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Die Bereitstellungsgebühr richtet sich nach der Anschlussgrösse und nach der Bereitstellungdauer des Baustromanschlusses. Sie wird für die ersten sechs Monate pauschal, anschliessend monatlich in Rechnung gestellt.

4. Die Anschluss- und Bereitstellungsgebühren betragen wie folgt

Grösse des Baustromanschlusses | Anschlussgebühr | Bereitstellungsgebühr

125 A | Fr. 630 | Monat 1 - 6: Fr. 400 (pauschal)

125 A | Fr. 630 | ab Monat 7: Fr. 60 je angebrochenem Monat

400 A | Fr. 630 | Monat 1 - 6: Fr. 580 (pauschal)

400 A | Fr. 630 | ab Monat 7: Fr. 90 je angebrochenem Monat

500 A | Fr. 630 | Monat 1 - 6: Fr. 640 (pauschal)

500 A | Fr. 630 | ab Monat 7: Fr. 100 je angebrochenem Monat

5. Darüber hinaus erhebt IWB Gebühren für Zusatzleistungen bei temporären Netzanschlüssen wie folgt

Zusatzleistung | Gebühr

Expressauftrag (Netzanschluss innerhalb von 5 Arbeitstagen) | Fr. 250

Fernsteuerung per SGC (Smart Grid Cabinet) | Fr. 150

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