§ 7 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität - Baustromanschlüsse
§ 7 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität · Baustromanschlüsse
1. Für Baustromanschlüsse erhebt IWB eine Anschluss- und Bereitstellungsgebühr.
2. Die Anschlussgebühr umfasst die Erstellung und Demontage des Baustromanschlusses und richtet sich nach der Anschlussgrösse gemäss § 22 Abs. 4 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität vom 14. Dezember 2023. Sie deckt die Erstellung und Demontage von Netzanschlüssen mit einer Anschlussleitung von bis zu 10 Metern Länge, ohne Tiefbauarbeiten. Ausserordentlicher Aufwand für Anschlüsse mit Tiefbauarbeiten oder einer Anschlussleitung von mehr als 10 Metern Länge wird den Kundinnen und Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Die Bereitstellungsgebühr richtet sich nach der Anschlussgrösse und nach der Bereitstellungdauer des Baustromanschlusses. Sie wird für die ersten sechs Monate pauschal, anschliessend monatlich in Rechnung gestellt.
4. Die Anschluss- und Bereitstellungsgebühren betragen wie folgt
Grösse des Baustromanschlusses | Anschlussgebühr | Bereitstellungsgebühr
125 A | Fr. 630 | Monat 1 - 6: Fr. 400 (pauschal)
125 A | Fr. 630 | ab Monat 7: Fr. 60 je angebrochenem Monat
400 A | Fr. 630 | Monat 1 - 6: Fr. 580 (pauschal)
400 A | Fr. 630 | ab Monat 7: Fr. 90 je angebrochenem Monat
500 A | Fr. 630 | Monat 1 - 6: Fr. 640 (pauschal)
500 A | Fr. 630 | ab Monat 7: Fr. 100 je angebrochenem Monat
5. Darüber hinaus erhebt IWB Gebühren für Zusatzleistungen bei temporären Netzanschlüssen wie folgt
Zusatzleistung | Gebühr
Expressauftrag (Netzanschluss innerhalb von 5 Arbeitstagen) | Fr. 250
Fernsteuerung per SGC (Smart Grid Cabinet) | Fr. 150