Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.420 LEG CH-BS

§ 28 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität - Gebühren für die Sperrung und Entsperrung von Netzanschlüssen

Sonstige Gebühren, Steuern und Abgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität · Gebühren für die Sperrung und Entsperrung von Netzanschlüssen

1. Die Gebühren für die Sperrung und Entsperrung von Netzanschlüssen betragen

Sperrung / Unterbrechung von Netzanschlüssen gemäss § 26 Abs. 5 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität: Fr. 100

Entsperrung / Wiederinbetriebnahme von unterbrochenen Netzanschlüssen: Fr. 100

← § 27 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität Gegenstand § 29 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →