772.420
LEG
CH-BS
§ 22 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität - Umschreibung
Netznutzungsentgelte - Temporäre Netzanschlüsse
§ 22 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität · Umschreibung
1. Temporäre Netzanschlüsse für Messen, Märkte, öffentliche Beleuchtung und sonstige Veranstaltungen sowie Baustromanschlüsse werden immer auf der Netzebene 7 mit Energie versorgt.
← § 21 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität
Gegenstand
§ 23 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität →