772.420
LEG
CH-BS
§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität - Definition
Anschlussgebühren - Dauerhafte Netzanschlüsse
§ 2 Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität · Definition
1. Für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt dauerhafter Netzanschlüsse für Grundstücke oder elektrische Anlagen erhebt IWB eine Anschlussgebühr, bestehend aus einem Netzanschlussbeitrag und einem Netzkostenbeitrag, ausser bei Energieerzeugungsanlagen. Für den Anschluss von Energieerzeugungsanlagen gilt § 17 Abs. 3 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität vom 14. Dezember 2023.
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Gegenstand
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