§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität - Anschlussgesuch
§ 9 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität · Anschlussgesuch
1. Der Netzanschluss ist mittels Formular bei IWB zu beantragen. Antragspflichtig sind
a) der Anschluss eines Grundstücks;
b) der Anschluss einer elektrischen Anlage (§ 2 Abs. 4);
c) der temporäre Anschluss von Baustellen mit einer Anschlussgrösse grösser 500 Ampere;
d) der Anschluss auf Allmend, beispielsweise für Ladesäulen, Billettautomaten, Kioske oder Werbetafeln;
e) die Änderung bestehender Anschlüsse (Verstärkung, Reduktion oder Umlegung von Anschlüssen u.ä.);
f) der Wechsel der Netzebene (der Anschluss auf höherer oder tieferer Netzebene).
2. Das Anschlussgesuch ist vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit Anschlusskonzept (einschliesslich der auf dem Formular geforderten Unterlagen, wie Situationsplan und, bei Anschluss eines Grundstücks, Grundriss vom Untergeschoss, Erdgeschoss und erstem Obergeschoss, Schnitt-, Fassaden- sowie Kanalisationsplänen) bei IWB einzureichen.
3. Für temporäre Netzanschlüsse (Netzanschlüsse für Messen, Märkte, Veranstaltungen und Baustellen mit einer Anschlussgrösse von bis zu 500 Ampere) gilt das vereinfachte Anschlussverfahren gemäss § 22.