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§ 7 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität - Gebühren und Tarife

Allgemeine Bestimmungen - Verteilnetz
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§ 7 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität · Gebühren und Tarife

1. Für den Anschluss an das Verteilnetz und die Nutzung der Netzinfrastruktur erhebt IWB die im Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität publizierten Gebühren und Tarife.

2. Erfolgt ein Aus- oder Umbau des Verteilnetzes im ausschliesslichen Interesse einzelner Kundinnen oder Kunden, werden diesen die von den Gebühren und Tarifen nicht gedeckten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt (Verursacherprinzip).

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