772.400
CEL
CH-BS
§ 6 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität - Arbeiten am Verteilnetz
Allgemeine Bestimmungen - Verteilnetz
§ 6 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität · Arbeiten am Verteilnetz
1. Arbeiten am Verteilnetz dürfen ausschliesslich durch IWB oder durch Beauftragte von IWB ausgeführt werden. IWB bestimmt, welche Arbeiten zu welchem Zeitpunkt vorgenommen werden.
2. Arbeiten am Verteilnetz erfolgen grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 18.00 Uhr. Werden auf Veranlassung einzelner Kundinnen oder Kunden Arbeiten am Verteilnetz ausserhalb dieser Zeiten von IWB durchgeführt, werden diesen die damit verbundenen Kosten auferlegt.