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§ 55 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

Öffentliche Beleuchtung und öffentliche Uhren - Leistungsauftrag von IWB
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§ 55 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

1. IWB erbringt zusätzliche öffentliche Aufgaben in den Bereichen öffentliche Beleuchtung und öffentliche Uhren. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils aktuellen Leistungsauftrag des Kantons Basel-Stadt.

2. Der Leistungsauftrag bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Basel. Die Gemeinden Bettingen und Riehen sind für die öffentliche Beleuchtung und die öffentlichen Uhren selbst verantwortlich. Sie können hierfür die Dienste von IWB gegen Rechnungsstellung in Anspruch nehmen.

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