772.400
CEL
CH-BS
§ 54 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität
Rechnungsstellung, Zahlung und Sicherheitsleistung - Rechtsmittel gegen Gebührenrechnungen und Verfügungen von IWB
§ 54 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität
1. Gegen Rechnungen von IWB für Leistungen gemäss öffentlichem Auftrag (Gebührenrechnungen) können die Kundinnen oder Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung bei IWB schriftlich Einsprache erheben. Über Einsprachen entscheidet IWB in Form einer Verfügung.
2. Gegen die Verfügungen von IWB können die Kundinnen und Kunden gemäss den Bestimmungen des OG Rekurs beim Regierungsrat erheben.
3. Offenkundig fehlerhafte Rechnungen können formlos beanstandet werden. Die Beanstandung hat vor Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu erfolgen.