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§ 51 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

Rechnungsstellung, Zahlung und Sicherheitsleistung - Zahlungsmodalitäten
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§ 51 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

1. Rechnungen von IWB sind innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung mit Gegenforderungen irgendwelcher Art zur Zahlung fällig. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

2. Die Zahlung hat mittels Banküberweisung auf das von IWB bezeichnete Konto zu erfolgen. Wählt die Kundin oder der Kunde einen anderen Zahlungsweg und werden dadurch bei IWB Kosten verursacht (wie beispielsweise bei Bareinzahlungen am Postschalter), ist IWB berechtigt, diese Kosten der Kundin oder dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

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