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§ 48 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

Haftung
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§ 48 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

1. Die Haftung von IWB richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haben Kundinnen und Kunden oder allfällige Drittlieferanten oder Arealnetzeigentümer keinen Anspruch auf Entschädigung für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, der ihnen aus Unterbrechungen oder Einschränkungen der Netzbereitstellung oder Energielieferung gemäss § 30 entsteht.

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