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§ 43 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

Messung und Messdatenbereitstellung - Manipulationen am Messmittel
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§ 43 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

1. Die Kundinnen und Kunden haben jegliche Form der Einwirkung auf das Messmittel zu unterlassen.

2. Werden Plomben am Messmittel entfernt, beschädigt, manipuliert oder werden sonstige Handlungen am Messmittel vorgenommen, die die Genauigkeit des Messmittels beeinflussen, haftet die Kundin oder der Kunde für den dadurch entstandenen Schaden. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Kundin oder der Kunde beweist, dass die Manipulationen durch Dritte vorgenommen wurden.

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