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§ 40a Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität - Art des Messmittels

Messung und Messdatenbereitstellung - Messmittel
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§ 40a Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität · Art des Messmittels

1. IWB bestimmt die Art des Messmittels gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2. In der Regel werden intelligente Messmittel bereitgestellt (Art. 17abis StromVG). Kundinnen und Kunden haben keinen Anspruch auf analoge elektromechanische Messmittel.

3. Kann ein intelligentes Messmittel nicht installiert werden, weil die Kundin oder der Kunde deren Einsatz verweigert, werden ihr oder ihm zusätzlich zum Messentgelt (§ 44) die Mehrkosten der Messung in Rechnung gestellt. IWB ist ausserdem berechtigt, den Einsatz eines intelligenten Messmittels im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vor der Elektrizitätskommission (ElCom) rechtlich durchzusetzen.

4. Die bereitgestellten Messmittel (Elektrizitätszähler sowie allfällige Schaltapparate und Kommunikationseinrichtungen) stehen im Eigentum von IWB.

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