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§ 39 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

Messung und Messdatenbereitstellung - Verantwortlichkeit für das Messwesen
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§ 39 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität

1. Im Netzgebiet von IWB ist IWB für das Messwesen zuständig (Art. 17a StromVG). Die Messung und Messdatenbereitstellung durch IWB erfolgt nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den ergänzenden Regelungen von §§ 40 ff.

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