§ 35 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität - Begriff
§ 35 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität · Begriff
1. Arealnetz im Sinne dieser Ausführungsbestimmungen bezeichnet eine Einheit elektrischer Anlagen (Leitungen und in der Regel Transformatoren- oder Umspannstationen), die
a) an das Verteilnetz von IWB angeschlossen ist, aber nicht im Eigentum von IWB, sondern im Eigentum einer anderen natürlichen oder juristischen Person steht (Arealnetzeigentümerin oder Arealnetzeigentümer);
b) sich auf ein kleinräumiges Areal (d.h. auf ein oder mehrere zusammenhängende Grundstücke) ausdehnt, auf dem sich mindestens ein von der Arealnetzeigentümerin oder vom Arealnetzeigentümer wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (eine Endverbraucherin oder ein Endverbraucher, eine Kundin oder ein Kunde oder eine Erzeugungseinheit) befindet, der nicht direkt an das Verteilnetz von IWB angeschlossen ist und die
c) der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb des Areals dient.
2. Falls die elektrischen Anlagen nur die Hausinstallationen (§ 28) umfassen (wie z.B. in Mehrfamilienhäusern oder Hochhäusern), handelt es sich nicht um Arealnetze.
3. Für die Begriffsbestimmung gelten ergänzend die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und die Branchenempfehlungen des VSE.