§ 27 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität
§ 27 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität
1. Die Ausserbetriebnahme eines bestehenden Netzanschlusses erfolgt auf Antrag der Kundin oder des Kunden. Der Antrag ist mittels Formular mindestens 60 Tage vor der gewünschten Ausserbetriebnahme bei IWB einzureichen.
2. Für die Ausserbetriebnahme von Transformatorenstationen gilt Abs. 1 entsprechend, doch ist der Antrag mindestens 12 Monate vor der gewünschten Stilllegung der Transformatorenstation bei IWB einzureichen.
3. Die Ausserbetriebnahme von Netzanschlüssen und Anlagenkomponenten von Transformatorenstationen (einschliesslich Demontage der Messeinrichtungen) erfolgt durch IWB oder Beauftragte von IWB. Die Kundin bzw. der Kunde trägt die mit der Ausserbetriebnahme verbundenen Kosten.
4. Bei Anschlüssen auf Allmend haben die mit der Ausserbetriebnahme verbundenen Tiefbauarbeiten durch die antragstellende Kundin oder den antragstellenden Kunden zu erfolgen. Auch hat die Kundin oder der Kunde die damit verbundenen Kosten zu tragen.