§ 22 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität
§ 22 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität
1. Temporäre Netzanschlüsse für Messen, Märkte, öffentliche Beleuchtung und sonstige Veranstaltungen können mittels Formular bestellt werden. Das Formular ist IWB mindestens 10 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme des Netzanschlusses zuzustellen.
2. Temporäre Netzanschlüsse für Baustellen (Baustromanschlüsse) mit einer Grösse von bis zu 500 Ampere können bei IWB ebenfalls mittels Formular bestellt werden. Für Baustromanschlüsse grösser 500 Ampere gelten die Vorgaben für das ordentliche Anschlussverfahren (§§ 9 ff.).
3. Temporäre Netzanschlüsse werden von IWB erstellt. IWB bestimmt den Netzanschlusspunkt (Kabelverteilkasten oder Transformatorenstation). Für Baustromanschlüsse wird von IWB ein Baustromkasten (Übergabekasten mit Messeinrichtung) bereitgestellt. Die elektrischen Einrichtungen hinter dem Netzanschlusspunkt bzw. hinter dem Baustromkasten liegen in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden und sind auf deren bzw. dessen Kosten durch einen von der Kundin oder dem Kunden beauftragten Elektroinstallateur zu erstellen. Es gelten die Vorschriften von § 28.
4. Für temporäre Netzanschlüsse erhebt IWB die im Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität bezeichneten Gebühren.