§ 19 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität - Standort
§ 19 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität · Standort
1. IWB bestimmt den Standort der Transformatorenstation. Bei der Standortbestimmung werden, soweit möglich, die Wünsche der Kundin oder des Kunden berücksichtigt. In der Regel befindet sich die Transformatorenstation auf dem Grundstück der Kundin oder des Kunden, an der Grundstücksgrenze zur Allmend.
2. Die Kundin oder der Kunde hat für die Transformatorenstation einen den Vorgaben von IWB entsprechenden Raum (Transformatorenraum) kostenlos zur Verfügung zu stellen und IWB jederzeit Zutritt zu gewähren. Es gelten die Technischen Richtlinien für Transformatorenstationen am 12 kV-Netz von IWB. Eigentümerin bzw. Eigentümer des Transformatorenraumes bleibt die Kundin bzw. der Kunde. Beansprucht IWB auf dem Grundstück der Kundin oder des Kunden zusätzlichen Raum, erhält die Kundin oder der Kunde für die von IWB ausschliesslich für die Netzversorgung (beispielsweise für Netztransformatoren) genutzten Flächen eine einmalige Entschädigungszahlung.
3. Ist die Kundin oder der Kunde nicht in der Lage, auf ihrem bzw. seinem Grundstück einen den Vorgaben von IWB entsprechenden Raum für die Transformatorenstation zur Verfügung zu stellen, wird die Transformatorenstation, soweit möglich, ausserhalb des Grundstücks errichtet. Die Kosten für den ausserhalb des Grundstücks in Anspruch genommenen Raum und die zusätzlichen Anschlussleitungen (Kabel und Trasse) hat die Kundin oder der Kunde zu tragen.