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§ 11 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität - Anschlussvertrag

Netzanschluss - Anschlussverfahren
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§ 11 Ausführungsbestimmungen von IWB Industrielle Werke Basel für Leistungen im Bereich Elektrizität · Anschlussvertrag

1. Die Modalitäten und Kosten des Netzanschlusses werden in einem Anschlussvertrag festgelegt.

2. Die für den Anschlussvertrag von IWB offerierten Bedingungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. In begründeten Einzelfällen kann IWB eine abweichende Gültigkeit vorsehen. Lässt die Kundin oder der Kunde die Frist verstreichen, verfällt die Anschlussofferte und ist für den Netzanschluss ein neues Anschlussgesuch einzureichen.

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