772.350
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend die von den IWB Industrielle Werke Basel zu entrichtende Konzessionsgebühr - Zweck der Verordnung
§ 1 Verordnung betreffend die von den IWB Industrielle Werke Basel zu entrichtende Konzessionsgebühr · Zweck der Verordnung
1. Diese Verordnung regelt die Aufteilung, Überwälzung und Ablieferung der von den IWB Industrielle Werke Basel für die Konzession zur Nutzung der Allmend für die Leitungen und Bauten der Versorgungsnetze zu entrichtenden Gebühr.