772.300
IWB
CH-BS
§ 2 Gesetz über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz)
Rechtsstellung und Aufgaben der IWB - Rechtsperson[[1]](#titletitle_text_fn_821379_2_1_c)
§ 2 IWB-Gesetz
1. Die IWB sind ein Unternehmen des Kantons in der Form einer selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener juristischer Persönlichkeit und Sitz in Basel.
2. Die IWB sind im Handelsregister eingetragen.