Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.300 IWB CH-BS

§ 2 Gesetz über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz)

Rechtsstellung und Aufgaben der IWB - Rechtsperson[[1]](#titletitle_text_fn_821379_2_1_c)
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§ 2 IWB-Gesetz

1. Die IWB sind ein Unternehmen des Kantons in der Form einer selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener juristischer Persönlichkeit und Sitz in Basel.

2. Die IWB sind im Handelsregister eingetragen.

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