Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.300 IWB CH-BS

§ 19 Gesetz über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz)

Finanzierung und Beteiligungen - Gewinn
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§ 19 IWB-Gesetz

1. Die IWB richten ihre Tätigkeit darauf aus, jedes Jahr einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften.

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