Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.300 IWB CH-BS

§ 16 Gesetz über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz)

Organisation der IWB - Rechnungslegung
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§ 16 IWB-Gesetz

1. Die IWB wenden einen allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandard an, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

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