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772.180 VEEG CH-BS

§ 24 Verordnung betreffend Entschädigungen und Beiträge aufgrund der Einstellung der Gasversorgung (VEEG) - Rekurs

Verfahren und Rechtsschutz
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§ 24 VEEG · Rekurs

1. Gegen Verfügungen nach dieser Verordnung kann nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG) vom 22. April 1976 Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden.

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