772.180
VEEG
CH-BS
§ 23 Verordnung betreffend Entschädigungen und Beiträge aufgrund der Einstellung der Gasversorgung (VEEG) - Entscheid und Auszahlung
Verfahren und Rechtsschutz
§ 23 VEEG · Entscheid und Auszahlung
1. Das AUE entscheidet innert 3 Monaten seit Einreichung des vollständigen Gesuchs über die Gewährung von Entschädigungen oder Beiträgen.
2. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. Bei fehlendem Einverständnis mit dem Entscheid kann jede gesuchstellende Person innert 30 Tagen beim AUE den Erlass einer Verfügung verlangen.
3. Entschädigungen und Beiträge werden 90 Tage nach Versand der schriftlichen Mitteilung gemäss Abs. 2 oder nach rechtskräftigem Abschluss eines Rekursverfahrens ausbezahlt.