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772.180 VEEG CH-BS

§ 20 Verordnung betreffend Entschädigungen und Beiträge aufgrund der Einstellung der Gasversorgung (VEEG) - Inhalt von Gesuchen um Beiträge an die Elektroinstallationskosten

Industrielle und gewerbliche Anlagen
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§ 20 VEEG · Inhalt von Gesuchen um Beiträge an die Elektroinstallationskosten

1. Das Gesuch um einen Beitrag hat folgende Angaben zu enthalten

a) Bescheinigung der Notwendigkeit der Anpassung der Elektroinstallationen durch eine fachkundige Person nach Art. 8 NIV;

b) im Zeitpunkt der Installationsarbeiten gültiger Sicherheitsnachweis gemäss NIV;

c) Nachweis der Ausführung der Anpassung der Elektroinstallationen und der damit verbundenen Kosten.

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