772.180
VEEG
CH-BS
§ 10 Verordnung betreffend Entschädigungen und Beiträge aufgrund der Einstellung der Gasversorgung (VEEG) - Höhe des Beitrags an die Installationskosten eines Mietheizkessels
Gaszentralheizungen
§ 10 VEEG · Höhe des Beitrags an die Installationskosten eines Mietheizkessels
1. Der Beitrag an die Installationskosten beträgt maximal
a) Fr. 5'000 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 10 kW;
b) Fr. 8'300 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 30 kW;
c) Fr. 11'600 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 50 kW;
d) Fr. 13'300 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 70 kW;
e) Fr. 15'000 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 100 kW.
2. Für Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung von über 100 kW entspricht der Beitrag einem Drittel der effektiven Installationskosten.