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772.180 VEEG CH-BS

§ 10 Verordnung betreffend Entschädigungen und Beiträge aufgrund der Einstellung der Gasversorgung (VEEG) - Höhe des Beitrags an die Installationskosten eines Mietheizkessels

Gaszentralheizungen
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§ 10 VEEG · Höhe des Beitrags an die Installationskosten eines Mietheizkessels

1. Der Beitrag an die Installationskosten beträgt maximal

a) Fr. 5'000 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 10 kW;

b) Fr. 8'300 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 30 kW;

c) Fr. 11'600 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 50 kW;

d) Fr. 13'300 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 70 kW;

e) Fr. 15'000 für einen Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung bis 100 kW.

2. Für Mietheizkessel mit einer thermischen Nennleistung von über 100 kW entspricht der Beitrag einem Drittel der effektiven Installationskosten.

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