772.140
CH-BS
§ 1 Verordnung zur Lenkungsabgabe und zum Strompreis-Bonus - Organisation
§ 1 Verordnung zur Lenkungsabgabe und zum Strompreis-Bonus · Organisation
1. Die Gesamtverantwortung für die Erhebung der Lenkungsabgaben und die Auszahlung des Strompreis-Bonus liegt beim Stromspar-Fonds Basel (SFB). Der SFB ist dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt unterstellt.
2. Zu den Aufgaben des SFB gehört die angemessene Information der Bevölkerung und der Wirtschaft über die Funktionsweise der Lenkungsabgaben und des Strompreis-Bonus.
3. Über die ausgerichteten Rückerstattungen an Betriebe und Haushalte und den Stromkonsum der von Lenkungsabgaben befreiten Bezüger und Bezügerinnen wird periodisch mit der Jahresrechnung des SFB berichtet.