772.110
CEB-PLUSGEAK-PLUSEnV
CH-BS
§ 73 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Anpassungen
Beiträge und Förderungsmassnahmen - Vergütung für Elektrizität aus Kleinkraftwerken
§ 73 Energieverordnung, EnV · Anpassungen
1. Die Referenzpreise werden regelmässig überprüft. Die Vergütungsansätze können angepasst werden, bei Änderungen des Gebührentarifs der IWB für die elektrische Energie und bei Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die dezentrale Energieerzeugung in Kleinkraftwerken.
2. Die Referenzpreise und die Vergütungsansätze werden publiziert.