Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.110 CEB-PLUSGEAK-PLUSEnV CH-BS

§ 73 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Anpassungen

Beiträge und Förderungsmassnahmen - Vergütung für Elektrizität aus Kleinkraftwerken
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (79 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 73 Energieverordnung, EnV · Anpassungen

1. Die Referenzpreise werden regelmässig überprüft. Die Vergütungsansätze können angepasst werden, bei Änderungen des Gebührentarifs der IWB für die elektrische Energie und bei Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die dezentrale Energieerzeugung in Kleinkraftwerken.

2. Die Referenzpreise und die Vergütungsansätze werden publiziert.

← § 72 Energieverordnung, EnV Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Zwischenziele auf dem Weg zu 1 Tonne CO2 § 74 Energieverordnung, EnV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →