772.110
CEB-PLUSGEAK-PLUSEnV
CH-BS
§ 71 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Elektrizität aus nicht erneuerbaren Energiequellen
Beiträge und Förderungsmassnahmen - Vergütung für Elektrizität aus Kleinkraftwerken
§ 71 Energieverordnung, EnV · Elektrizität aus nicht erneuerbaren Energiequellen
1. Die Vergütung für Elektrizität aus nicht erneuerbaren Quellen ist in der Bundesgesetzgebung geregelt.