772.110
CEB-PLUSGEAK-PLUSEnV
CH-BS
§ 56 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Beiträge für Niedrigenergiehäuser
Beiträge und Förderungsmassnahmen - Beitragsgesuche und -berechnung
§ 56 Energieverordnung, EnV · Beiträge für Niedrigenergiehäuser
1. Für besonders energiesparende Neubauten wird ein Förderbeitrag pro m² Energiebezugsfläche (EBF) gewährt. Die Förderbedingungen und die Beitragshöhe sind in Anhang 11 festgelegt.
2. Das Amt für Umwelt und Energie begrenzt die maximal anrechenbare EBF, wenn die Nutzflächen deutlich über dem Durchschnitt der entsprechenden Gebäudekategorie liegen.
3. ...
4. Für alle Massnahmen, welche zur Erreichung des geforderten Standards nötig sind, werden keine zusätzlichen Förderbeiträge gewährt.